Unsere Leistungen umfassen verschiedene Behandlungsmethoden. Durch individuelle Beratung finden wir die optimale Lösung auch für Sie bzw. Ihr Kind.

In Deutschland werden mehr als 50% aller Heranwachsenden irgendwann kieferorthopädisch behandelt. Dazu steigt der Anteil der erwachsenen Patienten, die sich zu einer kieferorthopädischen Behandlung entschließen.

Das Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung ist die Verbesserung wichtiger Funktionen wie Kaufunktion, Mundschluss und der natürlichen Selbstreinigung zur Verminderung des Kariesrisikos. Aber auch ästhetische Aspekte, wie harmonische stehende Zähne und ein schönes Lächeln können das Selbstvertrauen schon im Kindesalter fördern. Gerade die erwachsenen Patienten möchten über die Zufriedenheit mit dem eigenen Aussehen ein Stück Lebensqualität gewinnen.

FAQ Kieferorthopädie

Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin:

  • Kieferorthopädie befaßt sich mit allem rund um den Mund und besonders innen drin, mit den Lippen, den Zähnen und den Muskeln.
  • Kieferorthopädie verbessert die Stellung des Kiefers und das Profil des Gesichts.
  • Kieferorthopädie verhindert Karies und vorzeitigen Zahnverlust.
  • Kieferorthopädie verbessert dem Zahnarzt die Möglichkeiten für den Zahnersatz.

Eine kieferorthopädische Beratung ist in der 2. Phase des Zahnwechsels, d.h. bei Wechsel der Milchbackenzähne, sinnvoll. Es kann dann festgestellt werden, ob eine behandlungsbedürftige Fehlstellung vorliegt.

Bei einigen Fehlstellungen, wie z. B. einem Kreuzbiss kann auch ein frühzeitiger Behandlungsbeginn notwendig sein. In diesem Fall wird Sie Ihr Hauszahnarzt entsprechend informieren und eine kieferorthopädische Erstberatung in einer Fachzahnarztpraxis empfehlen.

 

Zahn- und Kieferstellung können vererbt aber auch erworben sein.

So haben z.B. Lutschgewohnheiten am Daumen oder an den Fingern auch der übermäßige Gebrauch eines Schnullers haben einen ungünstigen Einfluss auf die Zähne und die Kiefer. Es können sich dadurch Zahn- und Kieferfehlstellungen entwickeln.

Auch der vorzeitige Verlust von Milchzähnen durch Karies führt zu Fehlstellungen, denn die Milchzähne haben eine wichtige Platzhalterfunktion.

Kieferorthopädische Behandlungsgeräte, ob festsitzend oder herausnehmbar, bewegen die Zähne durch mechanischen Druck oder Zug. Dabei werden im Knochen rund um die Zahnwurzel Zellen aktiv, die im Bereich der sog. Druckzone Knochen abbauen und im Bereich der Zugzone Knochen anbauen können. Dadurch bewegt sich der Zahn um ca. einen Millimeter im Monat.

Zur Veränderung der Bisslage werden außerdem häufig Geräte eingesetzt, die zwischen dem Ober- und Unterkiefer eine Wechselwirkung erzeugen und damit Einfluss auf das Kieferwachstum haben. So kann zum Beispiel ein zu großer Überbiss in der Wachstumsphase ausgeglichen werden.

 

 

 

Welche Art von Behandlungsgerät in Frage kommt, ob herausnehmbar oder festsitzend, hängt von der Ausprägung der Fehlstellung und dem Stand des Zahnwechsels ab.

Bei Frühbehandlungen und im Wechselgebiss kommen häufig herausnehmbare Geräte zum Einsatz, und bei günstigen Bedingungen kann eine Behandlung durchaus auch vollständig mit herausnehmbaren Geräten durchgeführt werden. Oft sind aber wegen notwendiger präziser Zahnbewegungen, z.B. bei Engständen und Rotationen, festsitzende Geräte notwendig.

Bei festsitzenden Geräten ist eine gründliche Zahnpflege besonders wichtig, da in den schwer zugänglichen Bereichen Zahnbeläge mit kariesverursachenden Bakterien entstehen.

Für einen maximalen Schutz der Zähne während der Behandlung hat sich das regelmäßige Auftragen von Schutzlacken durch den Kieferorthopäden bewährt. Vor dem Eingliedern festsitzender Behandlungsgeräte erfolgt deshalb stets eine ausführliche Beratung zum Thema Zahnpflege und zusätzlichen Schutzmaßnahmen.

 

Zähne lassen sich in jedem Alter bewegen, nur langsamer als bei Kindern. So können gegebenenfalls gekippte Zähne aufgerichtet, Lücken geschlossen, Engstände aufgelöst oder verlagerte Zähne in die Zahnreihe eingeordnet werden. Größere Veränderungen, die nicht allein die Zahnstellung, sondern die Lage der Kiefer betreffen, können nur in Zusammenarbeit mit einem Kieferchirurgen durchgeführt werden, da ein Ausgleich der Fehlstellung durch Wachstum nicht mehr möglich ist. Bei der Behandlung dieser ausgeprägten Kieferfehlstellungen, die nur in Verbindung mit einem kieferchirurgischen Eingriff zu behandeln sind, werden die Kosten der Behandlung auch bei Erwachsenen von der Krankenkasse übernommen.

Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, um sich zu informieren.

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) kommt für die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bis zum 18. Lebensjahr auf, falls eine Behandlungsnotwendigkeit vorliegt. Seit dem 1.1.2002 gilt eine Indikationsliste (KIG), die ästhetische Korrekturen ausschließt. Sie sind privat zu bezahlen. Die GKV kommt dafür nicht auf.

Die Kostenübernahme erfolgt in zwei Stufen:

  1. Zunächst übernimmt die Krankenkasse 80% der Kosten der im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten kieferorthopädischen Behandlung. Der behandelnde Kieferorthopäde rechnet 80% der entstandenen Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Der Versicherte hat den verbleibenden Restbetrag als Eigenanteil an den Zahnarzt zu zahlen.
  2. Diesen Betrag erstattet die Krankenkasse den Versicherten, sofern der erfolgreiche Abschluss durch den Kieferorthopäden bestätigt wird. Bei den über 18-jährigen erfolgt eine Kostenübernahme nur dann, wenn auch ein chirurgischer Eingriff nötig ist, wie oben geschildert.
  3. Außervertragliche Behandlungen sind in jedem Umfang immer möglich. Über die Höhe der Kosten und mögliche Behandlungsalternativen werden Sie ausführlich beraten.