Jeder Zahnarzt ist berechtigt die Zahnmedizin in allen Teilbereichen auszuüben. Aber nach dem Zahnärztlichen Staatsexamen führt nur eine mehrjährige Weiterbildung zur Spezialisierung als Fachzahnarzt/ärztin für Kieferorthopädie. Die Bundesländer regeln den Ausbildungsgang. Er umfasst eine mindestens einjährige Ausbildung an einer Klinik für Kieferorthopädie und zusätzlich zwei Jahre in einer fortbildungsberechtigten Praxis für Kieferorthopädie. In Niedersachsen ist auch eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer zahnärztlichen Allgemeinpraxis erforderlich. Es folgt eine Abschlussprüfung. Ein Fachzahnarzt/ärztin für Kieferorthopädie hat sich also weitere vier Jahre und mit einer Prüfung qualifiziert, um diese Bezeichnung tragen zu können.